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ACOS Praxisklinik

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Bitte beachten Sie: Seit dem 1.4.2024 kann die ACOS Praxisklinik keine Arbeitsunfälle mehr annehmen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier...

Anschrift

ACOS Praxisklinik
im Neckarturm

Bahnhofstraße 1
74072 Heilbronn

Tel: 07131 89 88 86 0
Fax: 07131 89 88 86 9

info@ihre-orthopaeden.de

 

Sprechzeiten

Mo. 08:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 14:00 Uhr
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
Sa. 08:30 - 12:00 Uhr

Termin

Sie können uns telefonisch nicht erreichen? Sie möchten einen Termin außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren? Kein Problem. Vereinbaren Sie einfach einen Termin online.

 

Notfall Knie

Notfalltelefon exklusiv für Kreuzbandverletzungen:

0178 33 700 25

Sie haben sich das Knie verdreht, können nicht auftreten und das Knie ist angeschwollen? Sie benötigen eine umgehende Versorgung. Rufen Sie an!

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Bitte beachten Sie: die Notfallnummer ist ausschließlich Patienten mit frischen Verletzungen und dringendem Verdacht auf Kreuzbandriss vorbehalten. Andere Patienten bitten wir online einen Termin zu vereinbaren, alternativ uns per Mail oder Telefon zu kontaktieren. In dringenden medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an den Ärztlichen Notfalldienst unter 116 117 oder Rettungsleitstelle unter 112.

Sie rufen ausserhalb unserer Telefonzeiten an? Alle Leitungen sind besetzt? Kein Problem! Nutzen Sie unseren cleveren Email Dienst. In den allermeisten Fällen können Sie uns stressfrei von PC oder Handy Ihr Anliegen mitteilen. Unser Telefonteam ruft Sie zeitnah zurück.

Wir bitten um Verständnis, dass in Stoßzeiten die telefonische  Erreichbarkeit der Praxis aufgrund des grossen Einzugsbereiches der Praxis eingeschränkt sein kann. Unsere Telefonabteilung arbeitet kontinuierlich daran, die telefonische Erreichbarbeit weiter zu verbessern.

Sie wollen lediglich etwas abholen? Natürlich können wir Ihnen die meisten Dinge zusenden!

Bei Kassenpatienten sind wir gesetzlich gehalten, Ihre Versichertenkarte einmal im Quartal einzulesen. Erst dann können wir Ihnen Wiederholungsrezepte oder eine erneute Krankengymnastik ausstellen. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber erneute Verordnungen von Krankengymnastik stark reglementiert hat. In vielen Fällen – je nach Krankenkasse – gibt es Ausweichprogramme. Unter Team berät Sie gerne.