Arthroskopie bei Gonarthrose

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Dr. med. Oliver Eckardt

Dr. med. Oliver Eckardt

Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie, Sportmedizin, ambulante Operationen

Spezialgebiet Kniegelenk

Dr. Eckardt ist seit 2003 in Heilbronn niedergelassen. Sein Spezialgebiet ist die Behandlung von Sportverletzungen und Verschleisserkrankungen des Kniegelenkes. Modernste Therapieverfahren ermöglichen oft die Vermeidung einer Operation. Sollte dennoch eine Operation nötig sein, so kann diese häufig minimal-invasiv durchgeführt werden. Dr. Eckardt führt im Jahr 1400 Operationen am Kniegelenk durch. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit operativ und konservativ versierten Spezialisten im In- und Ausland gewährleistet höchste Expertise bei operativen wie nicht-operativen Therapieverfahren. 

Seit dem 1.4.2016 hat auf Antrag des Spitzenverbandes der Krankenkassen der Gemeinsame Bewertungsausscuss (GBA) die Arthroskopie bei vorliegender Arthrose aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse genommen.

Die unterschiedlichen ärztlichen Fachgesellschaften sind bei der Überprüfung der Nutzenbewertung nicht gefragt worden. Nach 4-jähriger Prüfung sämtlicher Studien durch den GBA durfen die Fachgesellschaften mit einer Frist von wenigen Wochen im Rahmen einer Anhörung kurz Stellung nehmen. Kritikpunkte der ärztlichen Fachgesellschaften wurden hierbei nicht berücksichtigt. Laut Verfahrungsordnung des GBA (§13 Kapitel 2) soll bei Nutzenbewertung einer Methode durch qualitativ angemessene Unterlagen belegt werden. Diese sollten, soweit möglich Unterlagen der Evidenzstufe I mit patientenbezogenen Endpunkten (…) sein. Soweit qualitativ angemessene Unterlagen dieser Aussagekraft nicht vorliegen, erfolgt die Nutzen-Schaden-Abwägung einer Methode auf Grundlage von Unterlagen einer niedrigeren Evidenzstufe. Dieses Vorgehen führt dazu, dass lediglich ein sehr kleiner Anteil der Patienten realitätskonform repräsentiert werden. Über Beobachtungsstudien (deskritive und analytische Studien) liegen hingegen groß angelegte Studien vor, die sich sehr genau und auch kritisch mit der Arthroskopie bei vorliegender Gonarthrose beschäftigen. Diese Studien sind unverständlicherweise im Entscheidungsprozess nicht berücksichtigt worden. Erschwerenderweise ist der Schweregrad der Arthrose  im GBA-Beschluss nur sehr schwammig definiert. In den Entscheidungsprozess scheint eher die Alterspyramide mit zunehmender Alterung unserer Gesellschaft und die hieraus entstehende volkswirtschaftlche Bedeutung eine Rolle gespielt haben.

 

In der Behandlung der Arthrose fehlt somit in vielen Fällen die Arthroskopie als wichtiges Bindeglied von der nicht-operativen Therapie der Arthrose bis hin zum künstlichen Kniegelenk. Welche Konsequenz ergibt sich nun hieraus für Sie als Patient?

 

Ihr Arzt kann eine Arthroskopie bei bereits vorliegender Arthrose am Kniegelenk nur dann als Kassenleistung durchführen, wenn eine akute Gelenkblockade durch mechanisch einklemmende Strukturen wie freie Gelenkkörper oder eine klare meniskusbezogene Indikation eindeutig im Vordergrund steht, die Arthrose lediglich als Begleiterkankung anzusehen ist, also eine untergeordnete Rolle spielt. Stehen bei Ihnen Anlaufschmerzen, Reduktion der maximalen Gestrecke und Schmerzen treppab oder bergab im Vordergrund wird Ihnen eine Arthroskopie nur in speziellen Einzelfällen Erfolg versprechend sein. In solchen Fällen und in Fällen, bei denen nicht absolut sicher festgelegt werden kann, inwieweit die Meniskusläsion klar im Vordergrund steht kann die Arthroskopie nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.

 

Zusammenfassend trifft diese Bestimmung nur Patienten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Privat versicherte oder die Behandlung von Verletzungen, die über die Berufsgenossenschaften versichert sind, sind hiervon nicht betroffen. Kassenpatienten bleibt in diesem Fall seit dem 1.4.2016 nur der teure Weg als Selbstzahler.

 

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Sprechstunde.

Seit dem 1.4.2016 hat auf Antrag des Spitzenverbandes der Krankenkassen der Gemeinsame Bewertungsausscuss (GBA) die Arthroskopie bei vorliegender Arthrose aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse genommen.

Die unterschiedlichen ärztlichen Fachgesellschaften sind bei der Überprüfung der Nutzenbewertung nicht gefragt worden. Nach 4-jähriger Prüfung sämtlicher Studien durch den GBA durfen die Fachgesellschaften mit einer Frist von wenigen Wochen im Rahmen einer Anhörung kurz Stellung nehmen. Kritikpunkte der ärztlichen Fachgesellschaften wurden hierbei nicht berücksichtigt. Laut Verfahrungsordnung des GBA (§13 Kapitel 2) soll bei Nutzenbewertung einer Methode durch qualitativ angemessene Unterlagen belegt werden. Diese sollten, soweit möglich Unterlagen der Evidenzstufe I mit patientenbezogenen Endpunkten (…) sein. Soweit qualitativ angemessene Unterlagen dieser Aussagekraft nicht vorliegen, erfolgt die Nutzen-Schaden-Abwägung einer Methode auf Grundlage von Unterlagen einer niedrigeren Evidenzstufe. Dieses Vorgehen führt dazu, dass lediglich ein sehr kleiner Anteil der Patienten realitätskonform repräsentiert werden. Über Beobachtungsstudien (deskritive und analytische Studien) liegen hingegen groß angelegte Studien vor, die sich sehr genau und auch kritisch mit der Arthroskopie bei vorliegender Gonarthrose beschäftigen. Diese Studien sind unverständlicherweise im Entscheidungsprozess nicht berücksichtigt worden. Erschwerenderweise ist der Schweregrad der Arthrose  im GBA-Beschluss nur sehr schwammig definiert. In den Entscheidungsprozess scheint eher die Alterspyramide mit zunehmender Alterung unserer Gesellschaft und die hieraus entstehende volkswirtschaftlche Bedeutung eine Rolle gespielt haben.

 

In der Behandlung der Arthrose fehlt somit in vielen Fällen die Arthroskopie als wichtiges Bindeglied von der nicht-operativen Therapie der Arthrose bis hin zum künstlichen Kniegelenk. Welche Konsequenz ergibt sich nun hieraus für Sie als Patient?

 

Ihr Arzt kann eine Arthroskopie bei bereits vorliegender Arthrose am Kniegelenk nur dann als Kassenleistung durchführen, wenn eine akute Gelenkblockade durch mechanisch einklemmende Strukturen wie freie Gelenkkörper oder eine klare meniskusbezogene Indikation eindeutig im Vordergrund steht, die Arthrose lediglich als Begleiterkankung anzusehen ist, also eine untergeordnete Rolle spielt. Stehen bei Ihnen Anlaufschmerzen, Reduktion der maximalen Gestrecke und Schmerzen treppab oder bergab im Vordergrund wird Ihnen eine Arthroskopie nur in speziellen Einzelfällen Erfolg versprechend sein. In solchen Fällen und in Fällen, bei denen nicht absolut sicher festgelegt werden kann, inwieweit die Meniskusläsion klar im Vordergrund steht kann die Arthroskopie nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.

 

Zusammenfassend trifft diese Bestimmung nur Patienten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Privat versicherte oder die Behandlung von Verletzungen, die über die Berufsgenossenschaften versichert sind, sind hiervon nicht betroffen. Kassenpatienten bleibt in diesem Fall seit dem 1.4.2016 nur der teure Weg als Selbstzahler.

 

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Sprechstunde.

Dr. med. Oliver Eckardt

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Dr. Eckardt ist seit 2003 in Heilbronn niedergelassen. Sein Spezialgebiet ist die Behandlung von Sportverletzungen und Verschleisserkrankungen des Kniegelenkes. Modernste Therapieverfahren ermöglichen oft die Vermeidung einer Operation. Sollte dennoch eine Operation nötig sein, so kann diese häufig minimal-invasiv durchgeführt werden. Dr. Eckardt führt im Jahr 1400 Operationen am Kniegelenk durch. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit operativ und konservativ versierten Spezialisten im In- und Ausland gewährleistet höchste Expertise bei operativen wie nicht-operativen Therapieverfahren. 

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